Aufgabenbereiche der Gesamtelternvertretung
Das
Berliner Schulgesetz sieht die Mitwirkung der Eltern an Schulen in vielfältiger Weise vor; die Gesamtelternvertretung (GEV) vertritt dabei die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der betreffenden Schule. Die GEV besteht aus allen Klassenelternsprechern der Schule. Da pro Klasse in der Regel zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher gewählt werden, sind beide stimmberechtigte Mitglieder der GEV. Mit der Wahl zum Klassenelternsprecher dieser also zugleich (qua Amt) stimmberechtigtes Mitglied der GEV. Aus seiner Mitte wählt dieses Gremium u.a. ...
Wenn Sie sich überlegen Elternvertreterin/Elternvertreter zu werden, können Sie hier den
Leitfaden für Elternvertreter ansehen.
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