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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht aus Vertreter/innen aller Beteiligten in der Schule: Schüler/inne/n, Eltern, Lehrenden, Erziehenden. "Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung." (§75 des Schulgesetzes)

Sie diskutiert alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und soll im Bedarfsfall auch vermittelnd tätig sein. Die Entscheidungsrechte der Schulkonferenz sind weitreichend: Sie entscheidet z.B. über die Mittelvergabe der der Schule zur Selbstverwaltung zur Verfügung stehenden Gelder, über das Schulprogramm und deren Evaluation, über die Unterrichtsorganisation und v.a.m.


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