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2012-02-07

Organisatorisches

Die Judith Kerr Grundschule ist eine gebundene Ganztagsgrundschule (Berlin macht ganztags Schule). An gebundenen Ganztagsschulen nehmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend an 4 Tagen am schulischen Angebot in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr teil. Über die Regelung der restlichen freien Stunden werden Sie jeweils zu Beginn eines Schuljahres informiert.

Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten bilden dabei eine pädagogische Einheit.

Zusätzliche Betreuungszeiten ab 6.00 Uhr und/oder bis 18.00 Uhr sowie Ferienbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden.

Anmeldung

NEW

Der Anmeldezeitraum an allen Berliner Grundschulen für das kommende Schuljahr wird vom 24.10. – 04.11.11 sein.

Dienstag, dem 25.10.11 findet um 18.00 Uhr in unserer Aula ein Informationsabend statt.

An diesem Abend stehen Ihnen die Schulleitung und auch Lehrer/innen für alle Fragen zur Verfügung.



Fehltage

Das Kind muss bei Krankheit schriftlich bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer entschuldigt werden.

Eine Entschuldigung per Fax (897 99 418) ist ebenfalls möglich. Wir leiten das Schreiben an die/den jeweilige/n Klassenlehrerin/Klassenlehrer weiter. Wir bitten Sie von telefonischen Entschuldigungen abzusehen.

Wenn Sie Ihr Kind für längere Zeit vom Unterricht befreien lassen möchten, müssen Sie dies schriftlich bei der Schulleitung beantragen (Formular im Sekretariat). Bis zu drei Tagen genügt die Genehmigung der Klassenlehrerin. Dies gilt jedoch nicht bei einzelnen Fehltagen vor und nach den Ferien. Auch diese Beurlaubungen müssen beantragt werden!

Ferien

Die Gesamtdauer der Ferien eines Jahres sowie deren Aufteilung in einzelne zusammenhängende Ferienabschnitte werden von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt (Ferien in Berlin).

Besondere Regelungen

Sprechstunde der LehrerInnen?, die Sie ggf. sprechen möchten, erfragen Sie bitte am ersten Elternabend.

An den ersten Tagen nach den Sommerferien kann ein geringfügig veränderter Stundenplan gelten.

Am letzten Tag des Schulhalbjahres endet der Unterricht aufgrund der Zeugnisausgabe für die Kinder ab der 3. Klasse für alle Kinder um 10.25 Uhr, kein Mittagessen, keine Nachmittagsbetreuung.

An Sommertagen mit extremer Hitze endet der Schulbesuch wie immer um 16.00 Uhr.

Ein gemeinsamer Studientag dient dem Kollegium zur Fortbildung und pädagogischen Koordination. An diesem Tag ist die Schule geschlossen. An einem Tag im Jahr findet eine ordentliche Personalversammlung der Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher statt. An diesem Tag wird der Unterricht verkürzt, Kantine und Nachmittagsbetreuung entfallen.Über diese beiden Termine werden die Eltern rechtzeitig informiert. Wenn eine Projektwoche stattfindet, gilt der reguläre Stundenplan nicht. Die Kinder arbeiten in Gruppen zu Themen ihres Interesses. Die Organisation der Projektwoche wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

Gesundheit

Ansteckende Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hatte, darf es die Schule nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests wieder besuchen. Siehe Bundesseuchengesetz § 45 und § 48 sowie Infektionsschutzgesetz § 34 Absatz 5 Satz 2.

Schulfrühstück

Alle Kinder sollten vor der Schule gefrühstückt haben. Je nach Alter essen sie zwischen 12 und 14 Uhr in der Kantine zu Mittag. Dazwischen, meist gegen 10 Uhr, benötigen sie vor allem etwas zu trinken (gut schließende Kunststoffflaschen oder Metallflaschen, kein Glas!) und etwas Obst oder Brot. Süßigkeiten sollten wenn, überhaupt, dann für alle Kinder zum Verteilen ”spendiert” werden.

Impfungen

Die herkömmlichen Impfungen sind nicht Pflicht, werden aber empfohlen. Daher erhalten Sie, wenn die Kinder 7 Jahre alt sind, eine Information. Wenn Sie Ihr Kind vom Schularzt impfen lassen wollen, unterschreiben Sie sodann eine Erlaubnis und geben dem Kind für den angekündigten Impftermin das Impfheft mit.

Schulzahnarzt

Einmal im Jahr untersucht der Schulzahnarzt die Kinder. Wenn Ihr Kind einer Behandlung bedarf, werden Sie informiert.

Fundsachen

Die Kinder sollten grundsätzlich keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule bringen. Für ihr Material sind sie hier naturgemäß selbst verantwortlich. Wir empfehlen, Kleidung, Federmäppchen, Stifte usw., mit dem Namen des Kindes und dem Kürzel der Schule (04G27) zu kennzeichnen.
Brillen, Schlüssel, Zahnspangen, BVG-Karten u.ä. werden in der Regel vom Finder im Sekretariat oder beim Schulhausmeister abgegeben. Achtung: Wir haben zwei Schulen nebeneinander, d.h. zwei Sekretariate, zwei Fundkisten...

Die Kinder sind angehalten, die von der Schule ausgeliehenen Bücher sorgfältig zu behandeln, wenn nicht, müssen sie sie ersetzen bzw. bezahlen.
 
Judith-Kerr-Grundschule • Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) • Friedrichshaller Straße 13 • 14199 Berlin • http://www.judith-kerr-schule.de/